Die Einhaltung von hygienischen Maßnahmen ist von großer Bedeutung, um das Wohlbefinden und die Gesundheit von Gästen und Mitarbeitenden zu sichern.
Die aufgeführten Maßnahmen haben das Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung der Menschen und der Umwelt zu dienen sowie übertragbare Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Die wichtigsten Hygienemaßnahmen in der Einrichtung sind:
Dieses Hygienekonzept wurde entwickelt, um die aufgrund der Corona-Krise erforderlichen Hygienemaßnahmen sicherzustellen. Das Konzept gilt für alle im Haus stattfindenden Veranstaltungen. Es wird nach Eindämmung der Corona-Infektionen überprüft und ggf. angepasst.
Unabhängig von den Ausführungen in diesem Papier gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt.
Das vorliegende Konzept wurde auf Grundlage der „Achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ vom 15. September 2020 überarbeitet.
Die Händehygiene bildet den wichtigsten Teil der Standardmaßnahmen, weil die meisten erworbenen Infektionserreger über direkten Kontakt und vorwiegend durch die Hände übertragen werden.
Händehygiene umfasst:
Hände gehören zu den größten Infektionsüberträgern. Ziel ist es daher zu verhindern, dass Personen infiziert und Erreger verbreitet werden. Gleichzeitig schützt die Händedesinfektion vor Schmierinfektionen. Die Hände sind aus dem Gesicht fernzuhalten. Husten und Niesen soll in die Armbeuge erfolgen.
Das Händewaschen ist eine Maßnahme, um grobe Verschmutzungen zu entfernen. Regelmäßiges gründliches Händewaschen kann zum Infektionsschutz beitragen.
Den Mitarbeitenden ist durch Aushänge bekanntgemacht (Anlage 1), dass die Hände von allen Seiten bis zum Handgelenk mit Seife einzureiben sind und die Seife 20-30 Sekunden bei fließendem Wasser zu verteilen ist. An den Waschgelegenheiten sind Seife und Papierhandtücher positioniert. Hände müssen regelmäßig gewaschen werden, insbesondere:
Im Bildungshaus werden den Mitarbeitenden und Gästen an folgenden Stellen Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt:
Das Desinfektionsmittel ist zu verwenden, wenn keine Möglichkeit zum Händewaschen mit Wasser und Seife besteht.
Die Mitarbeitenden sind angehalten, die Hände zu folgenden Anlässen zu desinfizieren:
Ursachen für Hautirritationen können sein:
Deshalb ist regelmäßige Hautpflege wichtig. Hautpflegemittel sollten nach jedem Händewaschen, in den Pausen und bei Arbeitsende verwendet werden. Es wird in der Einrichtung eine Hautpflegecreme zur Verfügung gestellt.
Allgemeines:
Der Gebrauch von Handschuhen ist eine ergänzende Maßnahme zur Händedesinfektion. Bei der Ausgabe von Speisen und bei der Reinigung sind von den Mitarbeitenden Handschuhe zu tragen. Mitarbeitende, die Handschuhe verwenden, sind über nachfolgende Punkte informiert worden:
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan dient der Sauberkeit und Infektionsprophylaxe. Er ist erstellt und liegt vor. Die hauswirtschaftlichen Mitarbeitenden prüfen, ob die Reinigungsintervalle aus aktuellem Anlass einer Anpassung bedürfen. Die Anpassungen sind schriftlich zu fixieren und abzustimmen.
Alle Gäste füllen beim Check-In ein Formular mit ihren Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten aus.
Beim Check-In/Check-Out ist der Anmeldebereich mit entsprechenden transparenten Schutzwänden versehen. Erforderliches Schreibgerät wird in zwei Schalen bereitgestellt: erste Schale: desinfiziertes Schreibgerät; zweite Schale: benutzte Schreibgeräte (hinter Schutzwand)
Geräte, Medien und sonstige Gegenstände sind nur in desinfiziertem Zustand auszugeben und sofort nach Rückgabe zu desinfizieren.
Die Größe der Räume bestimmt die maximale Anzahl an Personen, die sich in dem jeweiligen Raum aufhalten darf. Diese Maximalanzahl ist an der jeweiligen Tür ausgewiesen und darf nicht überschritten werden.
Es sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,50 m zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen.
Die Bar und die Kegelbahn bleiben als Aufenthaltsort geschlossen. In den Spielräumen sind die Abstandsregeln zu beachten. Die max. Personenzahl pro Raum ist ausgewiesen.
5.8 Anbringung von Beschilderungen und Hinweisen auf Hygienemaßnahmen
Hier kann das aktuelle Hygienekonzept als pdf heruntergeladen werden.
Um Ansteckungsketten nachzuvollziehen,
sind die Gäste der Jugendbildungsstätte angehalten
einen Kontaktfragebogen vor der Anreise aus zu füllen.
Unsere Jugendbildungsstätte wird unterstützt durch das Land Sachsen-Anhalt.