Ferienlager im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII dürfen mit Inkrafttreten der 7. SARS-CoV-2-EindV unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder durchgeführt werden (Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen Anhalt vom 8.7.20). Alle Empfehlungen des Ministeriums dazu findet Ihr hier
Welche Folgen wird das Corona-Virus für die Ferienfreizeiten im Sommer haben? Wie mit Planungen umgehen, wie Aktionen und Angebote im Sommer gestalten, wie mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt bleiben? Zu diesen Fragen haben wir euch Informationen und Prüfsteine zusammengestellt.