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Religionsfreiheit ist Menschenrecht

Titelbild zum News-Artikel Religionsfreiheit ist Menschenrecht

Bischof Gerhard Feige bezieht in seiner Predigt zum Dreikönigsfest (Epiphanie) klar Stellung für die Religionsfreiheit (Predigt in Auszügen)

Religionsfreiheit heißt …

Jeder Mensch hat – so heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 – die Freiheit, „seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen“. Religionsfreiheit ist also ein Menschenrecht. Und das erfährt erst dann seine Umsetzung, wenn jeder und jede Einzelne die eigene religiöse Orientierung nicht nur privat für sich leben kann, sondern auch die Möglichkeit hat, sich öffentlich und in Gemeinschaft dazu zu bekennen und das Leben danach auszurichten. Das aber gilt dann für alle Religionen; ja, es gilt auch für diejenigen, die keiner Religion angehören. Folglich ist es also die Aufgabe eines Staates, die Freiheitsrechte aller seiner Bürgerinnen und Bürger zu achten und zu garantieren. Es steht ihm nicht zu, über ihre persönlichen Überzeugungen zu bestimmen, seien sie religiös oder nicht.

Religionsfreiheit und katholische Kirche …

Dieses Recht auf Religionsfreiheit hat auch die katholische Kirche auf dem ZweitenVatikanischen Konzil in einer eigenen Erklärung („Dignitatis humanae“) feierlich verkündet. Das war allerdings alles andere als selbstverständlich. Denn noch bis ins 20. Jahrhundert hinein stand Rom der Religionsfreiheit und damit auch der Toleranz anderen Konfessionen und Religionen skeptisch gegenüber. Nur der christliche Glaube (und zwar in seiner katholischen Ausprägung) – so dachte man lange Zeit – habe den Anspruch auf Wahrheit. Der Irrtum indessen habe kein Recht. Wohin eine solche Auffassung geführt hat, zeigen die dunklen Seiten unserer Kirchengeschichte: gewaltsame Missionierungen und gnadenlose Verfolgungen derer, die man als Häretiker betrachtete. […] Nach einer langen Geschichte der Unterdrückung und der Verquickung von Kirche und Staat ist den Konzilsvätern dann aber auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil bewusst geworden, dass niemand – weder der Staat noch die Kirche – das Recht hat, den christlichen Glauben durchzusetzen. Entscheidend dafür war die Erkenntnis, dass nicht die Wahrheit Rechte hat, sondern die Person. „Das Konzil bekennt“ – so heißt es in der Erklärung über die Religionsfreiheit – „dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von Seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen…, so dass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln…“ (DH 2).

Religionsfreiheit und Menschenwürde

Diese Freiheit ist in der Würde des Menschen verankert. Das heißt aber keinesfalls, dass wir nur das Recht von Christinnen und Christen zu verteidigen haben. Wenn die Religionsfreiheit für alle Menschen gilt, müssen wir auch für die Rechte derer eintreten, die einer anderen Religion oder Weltanschauung anhängen. Ja, das geht sogar so weit, dass wir z.B. auch dann die Rechte von Muslimen schützen müssen, wenn die islamischen Staaten, aus denen sie kommen, ihrerseits die Rechte von Christen ignorieren. In unserer pluralistischen Gesellschaft ist das eine große Herausforderung. So sind derzeit auch so manche Stimmen zu hören, die das Recht auf Religionsfreiheit nur Christen zugestehen wollen. Das ist schon rein juristisch gesehen unzulässig. Aber es entspricht auch nicht unserer christlichen Überzeugung.

Hier gibt es die ganze Predigt!

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