“Corona-Wellenbrecher” – was nun für die Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Magdeburg gilt
Aktuelle Rahmenbedingungen:
- Sportliche und kulturelle und der Unterhaltung dienende Freizeitausübungen sind untersagt. Die Beschlüsse von Bund und Ländern gelten auch für kirchlich verantwortete Freizeitangebote